Als Immobilienbesitzer profitieren Sie von verschiedenen steuerlichen Vorteilen, die Ihre finanzielle Belastung deutlich reduzieren können. Damit Sie optimal ins neue Jahr starten, haben wir die wichtigsten Punkte zusammengestellt, die Sie beachten sollten.
Sie können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten Ihrer Immobilie über die sogenannte Abschreibung steuerlich geltend machen. Für Wohngebäude, die nach 2023 errichtet wurden, gilt eine lineare Abschreibung von 3 % pro Jahr, für ältere Gebäude weiterhin 2 %. So reduzieren Sie Ihre Steuerlast kontinuierlich über die Nutzungsdauer hinweg. Wichtig ist, die Berechnung korrekt vorzunehmen und in Ihrer Steuererklärung anzugeben.
Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten lassen sich teilweise steuerlich geltend machen. Bis zu 20 % der reinen Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr, können abgesetzt werden. Bewahren Sie alle Rechnungen auf und achten Sie darauf, dass Materialkosten nicht abzugsfähig sind.
Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten, können Sie zahlreiche Ausgaben als Werbungskosten ansetzen – etwa Zinsen für Darlehen, Instandhaltungs- und Verwaltungskosten sowie Abschreibungen. Auch Leerstandskosten können unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden, sofern eine nachweisbare Vermietungsabsicht besteht.
Mit einem Restnutzungsgutachten können Sie die tatsächliche Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie von einem Sachverständigen ermitteln lassen. Weicht diese von der regulären AfA ab, können Sie die Abschreibungsbeträge entsprechend anpassen und über einen kürzeren Zeitraum höhere steuerliche Vorteile geltend machen. Gerade bei älteren Gebäuden kann ein solches Gutachten den jährlichen Abschreibungsbetrag deutlich erhöhen.
Bei der Anschaffung einer Immobilie empfiehlt es sich, den Kaufpreis im Notarvertrag klar in Grundstückskosten und Gebäudewert aufzuteilen. Da nur der Gebäudewert abschreibungsfähig ist, sorgt eine realistische und nachvollziehbare Trennung dafür, dass Sie den maximal möglichen Betrag steuerlich geltend machen können. Eine fundierte Aufteilung ist die Grundlage für eine optimale Abschreibung in den kommenden Jahren.
2025 traten regelmäßig Änderungen im Steuerrecht in Kraft. Im Fokus standen insbesondere energetische Sanierungsmaßnahmen und die erhöhte Abschreibung für Neubauten im Fokus. Holen Sie sich gegebenenfalls Rat von einem Fachmann im Rahmen einer Energieberatung ein.
Steuerrecht im Immobilienbereich kann komplex sein. Lassen Sie sich daher von einem erfahrenen Steuerberater begleiten, um alle Vorteile vollständig auszuschöpfen und keine Fristen zu versäumen.
Mit diesen Tipps sind Sie bestens vorbereitet, um Ihre steuerlichen Vorteile im neuen Jahr optimal zu nutzen. Bei Fragen rund um den steuerlich effizienten Immobilienbesitz beraten wir Sie gerne persönlich.